Ehrenstrafen
bezwecken die öffentliche Beschimpfung und Demütigung des Verurteilten (große Bedeutung im MA): Pranger, Schimpflicher Aufzug
(Abgr. Peinliche Strafe)
Ehrenstrafen
bezwecken die öffentliche Beschimpfung und Demütigung des Verurteilten (große Bedeutung im MA): Pranger, Schimpflicher Aufzug
(Abgr. Peinliche Strafe)