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Butterabgabe

Zehntabgabe (auch von anderen Tierprodukten wie Eier, Milch, Honig)

Thalexweiler/Dörsdorf 1756:
Jeder Ackerer mit ganzem Pflug muss am Jahrgeding 27 Albus, jeder mit einem halben Pflug 18 Albus und die Kleinbauern 12 Albus anstelle der Butter zahlen.