Butterabgabe
Zehntabgabe (auch von anderen Tierprodukten wie Eier, Milch, Honig)
Thalexweiler/Dörsdorf 1756:
Jeder Ackerer mit ganzem Pflug muss am Jahrgeding 27 Albus, jeder mit einem halben Pflug 18 Albus und die Kleinbauern 12 Albus anstelle der Butter zahlen.