Abkauf, Abzugsgeld, Auszugsgeld, Manumissionsschilling
Leibeigene mussten beim Wegzug in das Gebiet eines anderen Herren ihre Herrschaft um Einwilligung bitten und für den Verlust an Arbeitskraft (und evtl. Vermögenswerten) eine Entschädigung zahlen (neben Fron, Besthaupt und gezwungenes Jahr Kennzeichen der Leibeigenschaft).