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Hand abtun

(mhd. abe tuon: aufgeben; fnhd. abtun: (u.a.) ablassen von)

freigeben, den Ansprüchen auf etwas entsagen, nichts mehr damit zu schaffen haben wollen, auf etwas verzichten, von etwas ablassen, „die Finger davon lassen“

… die wiesenplatz soll lorentz noumeyer zu greiffen undt zu gebrauchs haben er vndt seinen Erben so lahn biß daß ehr sein auß glaten (=ausgelegte) 9 reisdaller vor getrauten tag bei gutem sonen schei (zurückbekommt, dann) soll lorentz noumey die hant ab duhn Datum: Eywill (Eiweiler) dem 30.05.1689