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Abtrieb, abtreiben
(Wahlen/Michelbach 1728 und 1729)
(syn. Einstand)

In einen schon geschlossenenen Kauf oder Handel eintreten und die Rechte des Käufers übernehmen.
Schöffenbuch des Hochgerichts Wahlen:
29.01.1728: Johann HAHN, ledig, Schwager … (u.a.) verkaufen für Nikolaus LILLIG dessen eigenes erbautes Haus samt Hofgering… erst an Peter SCHOMMER…
Am 12.03.1729 hat Philipp MEYERS… diesen Kauf abgetrieben.
(Q: OFB Nunkirchen Nr. 1512)