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Salbuch

(mhd. salbuoch)
syn. Lagerbuch

Buch, in das alle einer Gemeinschaft gehörenden Grundstücke, an diese gemachten Schenkungen und die daraus fließenden Einkünfte urkundlich eingeschrieben sind.
Tholey 1357 – 1517: Buch, in dem alle Einnahmen, Renten und Rechte (Gerechtsame) der Abtei Toley im Bereich der 11 Zennereien der Bailliage de Schambourg verzeichnet sind (ab 1661 auch Fronde).

 

jus subsidiarium, subsidiäres Recht

Rechtsbestimmung, die nur dann zur Anwendung gelangt, wenn das übergeordnete Recht keine Vorschriften enthält.


Schlag

(Forstwesen, Bed. a), Püttlingen 1717, Bed. b))

a) Hieb, Holzeinschlag
b) Wiesenmaß;
Reihe gemähten Grases (auch beim Getreide)

Niedersalbach 1608: … das halb theil vndt dann 2 schläg darzu, jeder schlag vor 7 Schuh gerechnet;
1627: …3 Schläg Heuwachs…

 

Schultheiß, Schulze

Im 8. Jh. Unterbeamter eines Grafen; später Richter, Schiedsmann; der die Schuld heißte = sie herausstellte und das Urteil fand; Vorsteher einer Dorfschaft, bzw. Bürgermeister einer Stadt; er ersetzte in der zweiten Hälfte des 18. Jh. im Saarbrücker Land den Meier (bessere rechtliche Bildung und Erfahrung in der Verwaltung).

 

Saline

Anlage zur Gewinnung von Kochsalz aus natürlichen Salzlösungen durch Verdunsten des Wassers (gradieren)