Archiv der Kategorie: I

 

Realinjurie, Iniura realis

tätliche Injurie, die zu eines anderen Unehr und Schändlichkeit begangen wird durch Schläge oder Taten
(Abgr. Verbalinjurie)

 

inhibieren

(veralt.) einer Sache Einhalt gebieten, verbieten; verhindern

 

inhärent, inharendo, inhorendo*

(eigentl. an etwas haftend, ihm innewohnend)
hier: festhaltend, feststellend

* Wie bei der Vorsilbe prä-/pro hat der für die Vierherrschaft Lebach tätige Schreiber und Notar Theodor WUNSCH wohl auch in diesem Falle das ä durch ein o ersetzt (protendieren, Fußnote).

 

inhaerere (lat.), inhärieren, inherieren

a) in oder an etwas hangen, haften, festhalten
b) (bildl.) fest hangen, haften, sitzen