Archiv der Kategorie: B

 

Schütz, Bannschütz, Feldschütz
(Hüttersdorf 1743)
Abgr. Ausscheller

„Hilfspolizist“, der Feld- und Weidefrevel bzw. –frevler beim Gericht zu melden hatte

 

Faselvieh, bêtes male (frz.)
(Tholey/Hobstetten 1680)
(mhd. vasel: der Fortpflanzung dienendes männliches Vieh, Zuchtstier, -eber und dgl.)

männliches Zuchtvieh

 

Bulle
(a.frz. bule, burle: Zettel, Formular, Bescheinigung)

a) mittelalterliche Urkunde mit Metallsiegel
b) feierlicher päpstlicher Erlass
(Goldene Bulle)

 

blickender Schein, Augenschein
(mhd. blickender schin; ougenschîn: Augenschein, das Beschauen, Autopsie)

unmittelbare sinnliche Wahrnehmung eines Umstands durch ein Gericht (Beweismittel); kann durch Sehen, Hören, Riechen, Schmecken oder Fühlen geschehen. Diese förmliche Wahrnehmung war unbestreitbar und konnte nicht geleugnet werden. Wenn der Täter auf frischer Tat ertappt wurde (handhafte Tat), spielte der blickende Schein (Täter samt Beute) eine besondere Rolle.
Ab dem 15. Jh setzte sich derr Begriff Augenschein durch.

 

Renovatur, Bannrenovatur (Püttlingen 1717)

Erneuerung
auch: Bannverteilungsverfahren (Dillingen 1720), Flurbereinigung; Zuweisung, Neuverteilung, Neuaufmessung von Ländereien