interatienieren
(Beckingen 1690)
(lat. inter: zwischen;
a.frz. atenir: besitzen, pflegen, instand halten, gehören, zugestehen)
wörtl.: zwischen gehören,
wohl i.S.v. benutzen, nutznießen
… aber die Erben sich unterfangen wollen, diese der Commanderie Beckingen eigentümlichen angehörigen Wiesen nicht allein zu interatienieren sondern auch dieselbe als ihr eigentümlich zu prätendieren (beanspruchen).
Q.: OFB Beckingen, Nr. 101