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Reichskammergericht

Im Hl. Römischen Reich bis 1806 das von den Landständen durchgesetzte höchste Reichsgericht. 1495 errichtet, hatte es seinen Sitz zunächst in Frankfurt am Main, später in Speyer (1527 – 1689), 1693 – 1806 in Wetzlar. In seine Zuständigkeit fielen Landfriedensbruch, Reichsacht, alle fiskalische Klagen; es war das oberste Berufungsgericht für alle Land- und Stadtgerichte.