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Frevel
syn. Wandel

a) rechtliches Vergehen, besonders ein geringeres, geldsühnbares Vergehen (z.B. für Steinwurf, Weinauftun ohne Schöffe, Waldfrevel); Geldstrafe dafür (10 oder 7 Sols); zwischen Hochbuße und kleiner Buße
b) im älteren deutschen Recht eine Strafe nicht an Hals und Hand (Tod od. Verstümmelung) sondern an Haut und Haaren (Züchtigung, Haarscheren) ; auch durch eine Geldstrafe konnte der Frevel geahndet werden.
(Brüche)