Archiv der Kategorie: H


Höriger
syn. unfreier Hintersasse, Leibeigener

Bauern, Landarbeiter auf Herrenhöfen

Hörige befanden sich in Abhängigkeit eines Grundherrn, der auch die  niedere Gerichtsbarkeit (Grundgerichtsbarkeit) über sie innehatte. Sie waren unfrei, besaßen bewegliches Eigentum aber keinen Grundbesitz und waren an das Land gebunden (Schollenpflicht). Sie waren zu Abgaben und Frondiensten an den Grundherren verplichtet.


Häusler

Dorfbewohner, die kein eigenes Land besaßen, sondern nur ein kleines Haus bzw. zur Miete wohnten.
Sie waren Kleinstbauern, Kleinhandwerker (nicht Zunft gebunden, wie Schneider, Schuster, Wagner, Nagelschmied u.a.), Dienstbote, Tagelöhner, Schulmeister, Hirt; sie waren abgaben- und steuerpflichtig. Im Gegensatz zu Leibeigenen waren sie freie Arbeiter.

(Abgr. Hintersasse)


Hand abtun

(mhd. abe tuon: aufgeben; fnhd. abtun: (u.a.) ablassen von)

freigeben, den Ansprüchen auf etwas entsagen, nichts mehr damit zu schaffen haben wollen, auf etwas verzichten, von etwas ablassen, „die Finger davon lassen“

… die wiesenplatz soll lorentz noumeyer zu greiffen undt zu gebrauchs haben er vndt seinen Erben so lahn biß daß ehr sein auß glaten (=ausgelegte) 9 reisdaller vor getrauten tag bei gutem sonen schei (zurückbekommt, dann) soll lorentz noumey die hant ab duhn Datum: Eywill (Eiweiler) dem 30.05.1689


Heilkunde im Mittelalter (niedere Heilkunst)

Für die meisten Patienten waren studierte Ärzte im Mittelalter unerreichbar. Daher spielten Bader, Barbiere und Scherer eine wichtige Rolle. Ihre Tätigkeiten lassen sich nicht exakt voneinander abgrenzen. Ihr Wissen bezogen sie aus mündlichen Überlieferungen und als Schüler bei einem Meister. Sie gehörten zu den sog. „unehrlichen Leuten“.
Erst ab dem 14.Jahrhundert organisierten sie sich in Zünften. Die Ausbildung bestand nun in einer zwei- bis vierjährigen Lehre, dann als Geselle auf Wanderschaft bei anderen Meistern. Nach der Meisterprüfung konnten sie sich selbstständig machen.
Aus diesen Berufsständen entwickelte sich im Laufe des Mittelalters der Wundarzt, der Vorläufer des Chirurgen.
Weitere niedere Heilberufe waren Bruch– und Steinschneider, Starstecher und Zahnbrecher.

(Q.: Selinger, Alice: Heilkunst im Mittelalter; Beiheft zur Ausstellung im Budinger Heuson-Museum, 2013)


Hausöhre

Hausflur
(Öhr; urspr.: ohrartige Öffnung; heute: Loch in Axt, Beil, Hammer (zur Aufnahme des Stiels), Nadel (= Nadelöhr)

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!


Hahl
(mhd. hâhel, hâl)

Kesselhaken

Dank an Stefan Oemisch, Erzhausen, für den Hinweis!


Hund, Huntare, Hundschaft, Honnschaft
(mhd. huntdinc: Zentgericht
huntschaft: Gericht der Zentenare)
syn. Zent (Bed. b))

Im Fränkischen Reich eine Unterabteilung der Grafschaft zur Erfassung der Steuern und zur Friedens- und Rechtswahrung


Hunne, Hunde, Huna (Erfweiler 15./16. Jh.)
(ahd. hunno: Vorsteher eines Zent;
mhd. hunne, hunde: Zentenarius, Unterrichter)
syn. Schultheiß

a) urspr. ein Zentenarius (Frankenreich)
b) später eine Gerichtsperson, ein Richter; heißt so, weil er dem Hund als Richter vorstand.
Hans LANDORF (ca. 1480 – nach 1553), gen. „Huna“, Hochvogt und Bürgermeister von Erfweiler
– Nickel HUNA, Schultheiß (Vater d. obigen Hans LANDORF), war Huna des Hochgerichts in Erfweiler und Besitzer des Huna-Hofes 
c) Vorsteher der Bauernschaft

Anmerkung:
Erfweiler-Ehlingen ist heute ein Ortsteil von 66399 Mandelbachtal im Saarland.




Heimatrecht, heimatberechtigt

Ein vererbliches, durch Geburt, Heirat, Verleihung oder Ersitzung erworbenes Gemeindebürgerrecht, das in Deutschland für die Stammes- und Staatsangehörigkeit bis 1867 bestimmend war.
Danach: Gesetz über die Freizügigkeit